Informationen - FJ Computer EDV Service und Support Memmingen

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Informationen

Preisübersicht Liste 5 - Stand 01.01.2023 - Änderungen vorbehalten

Anfahrtspauschale regional

22.-

pauschalierte Reparaturen / Arbeiten
ab 25.- €



Neuinstallation Windows incl. aller Treiber und Funktionstest




59.- €





Stundensatz

48.- Euro

Stundensatz Werkstatt  Memmingen

45.- Euro

Tagessatz (8 Std pauschal)

nach Absprache

die gesetzl. MwSt  von derzeit 19% ist im Betrag enthalten.

Ladenöffnungszeiten : Dienstags 17:00 bis 19:00 und Freitags von 10:00 bis 17:00

Geschäftszeiten für Service und Support :  Mo - Fr von 8:00 - 17:00
bei Aufträgen außerhalb der Geschäftszeiten wird ein Zuschlag von 25% erhoben.
Bei Arbeiten an Sonn.- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% erhoben
Vergütung : Der Stundenlohn beträgt 48 Euro Wobei die erste angefangene Stunde immer voll zur Berechnung gelangt.  Danach erfolgt die Abrechnung im viertel Stunden Takt.Dies gilt in gleicher Weise für Fernwartung
.Grundsätzlich gilt: FJ-Computer ist nicht verantwortlich für Ihre Daten. Der Kunde ist alleinverantwortlich für deren Sicherung.



AGB

1.  Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Hardware , Software und Service
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Franz Joachimsthaler.
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma
und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im
Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher
schriftlich der Firma anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die
Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug
des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von
der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige
Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl
die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um
einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B.
durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem
Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß
der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die
Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine
angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma
nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den
vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht
frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom
Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien
Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu
untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte
Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche
gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für
sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verläßt.
2. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der
Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt-und Nebensache Eigentum
der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma
stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und
Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung
nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die
Firma abgetreten . Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die
Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt
der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der
Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
3. Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet nicht für entgangenen
Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Firma haftet nicht für die
Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muß sich die Vernichtung der Daten als
grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und daß der Kunde durch angemessene,
dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
4. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, daß die Ware, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften
besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während
der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich
schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die
durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die
Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente
oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der
Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder
insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte,
Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür
erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich
seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur
Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma nicht,
erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen
Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit den Ablauf dieser
Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt,
falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
5. Software
Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von
der Firma gelieferte Software, in wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern
ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die
Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß
nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei
Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der
Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein
Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler
für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software
gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B.
Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die
im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind
ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß der Firma bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma behält sich vor, auch
nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die
Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht
beeinträchtigen.
6. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen,
Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund
der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
7. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige,
was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit
schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
Zusatz:
10. Hier Kostenvoranschlag
A. Über einen Kostenvoranschlag bestellte Ware ist vom Kunden ab einem Betrag von 650.-Euro grundsätzlich über eine Abschlagszahlung, Vorkasse zu begleichen mindestens jedoch in Höhe von 80%.
B. Die Preise für die elektronischen Bauteile unterliegen täglichen Preisschwankungen bedingt durch Wechselkurse u.ä. deshalb kann als Endpreis nur ein ungefährer gerundeter Preis angegeben werden.Die Verrechnung erfolgt dann mit dem Vorrausabschlag.
C. Der Kostenvoranschlag behält seine Gültigkeit für 5 Tage ab Zustelldatum.
D. Der Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenpflichtig bei z.Z. 25.- Euro, die bei Erteilung des Auftrages durch den Kunden wieder zur Verrechnung gelangen.
10.1 Im Falle von Datenverlusten kann die Firma nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich.
i.d. Fassung vom 08.01.2007

(C) Franz Joachimsthaler 1998 - 2024

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